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News zur Altersvorsorge
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15.01.2011 Vermeiden Sie Fehler bei der Riester Zulage Riester Anbieter müssen ihre Kunden einmal im Jahr darüber informieren, wie viel Zulagen vom Staat sie erhalten haben. Doch es gibt auch Fälle, in denen die Zulagen nicht in, sondern aus dem Vertrag geflossen sind. Nämlich dann, wenn man zu Unrecht erhaltene Zuschüsse zurückzahlen muss.
Dies kann zum Beispiel passieren, wenn ein Ehepartner eine Förderung erhält, ohne ein eigenes Einkommen zu beziehen und deshalb auch keine eigenen Beiträge entrichtet. Dies ist nämlich nur solange möglich, solange kein Nachwuchs in der Familie ist. Dann nämlich ist der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro zu bezahlen... (Quelle: RiesterRechner24.de)
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